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   OLG Oldenburg, 10.09.2007 - 15 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,2741
OLG Oldenburg, 10.09.2007 - 15 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.09.2007 - 15 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. September 2007 - 15 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zugewinnausgleich: Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens; Einbringen von Versicherungsleistungen in den Bau eines Hauses; Ausnahmefall eines gebotenen Rückgriffs auf die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 BGB; § 812 BGB
    Rückzahlung des zur Finanzierung eines Wohnhauses zur Verfügung gestellten Geldbetrages; Annahme einer ehebezogenen Zuwendung; Wegfall der Zuwendungsgrundlage mit dem Scheitern der Ehe; Vorrangigkeit der Vorschriften über den Zugewinnausgleich; Rückgriff auf die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des zur Finanzierung eines Wohnhauses zur Verfügung gestellten Geldbetrages; Annahme einer ehebezogenen Zuwendung; Wegfall der Zuwendungsgrundlage mit dem Scheitern der Ehe; Vorrangigkeit der Vorschriften über den Zugewinnausgleich; Rückgriff auf die ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 313
    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine "ehebezogene Zuwendung" kann nur im Ausnahmefall bei einer Scheidung zurückgefordert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 596
  • MDR 2008, 693
  • FamRZ 2008, 993
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2007 - 15 U 27/07
    Nur wenn das güterrechtliche Ergebnis ohne schuldrechtliche Korrektur schlechthin unangemessen und untragbar wäre, kommen Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht (vgl. BGH FamRZ 1991, 1169,1171).
  • BGH, 13.07.2005 - IV ZR 47/04

    Zulassung des neuen Vorbringens gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2007 - 15 U 27/07
    Soweit der Beklagte geltend macht, die Klägerin habe in dem notariellen Vertrag vom 11.06.2002 darauf verzichtet, wegen ihres erbrachten finanziellen Anteils eigene Rechte geltend zu machen, kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte mit diesem Vorbringen noch gehört werden kann (vgl. BGH FamRZ 2005, 1555 ff zur Berücksichtigung unbestrittenen neuen Tatsachenvortrags).
  • OLG München, 05.11.1998 - 12 UF 1017/98

    Anwendbarkeit von Ansprüchen aus Wegfall der Geschäftsgrundlage neben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.09.2007 - 15 U 27/07
    Der Rückzahlungsanspruch ist mit der Rechtskraft der Scheidung fällig geworden, denn erst damit endete auch der gesetzliche Güterstand (§ 1378 Abs. 3 BGB) und es stand endgültig fest, dass Zugewinnausgleichsansprüche der Klägerin nicht bestehen (vgl. OLG München FamRZ 1999, 1663 ff).
  • KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer

    Nach der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichts hinsichtlich ehebezogener Zuwendungen wurden Ausgleichsansprüche in Höhe von 1/4 bis 1/2 der Zuwendungen zuerkannt (vgl. OLG München FamRZ 2004, 1874; OLG Brandenburg Urteil vom 06.05.2009 - 4 U 135/08 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 596; OLHG Stuttgart NJW-RR 1994, 1490).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06

    Ansprüche des ausgezogenen Ehegatten hinsichtlich der Nutzung der im gemeinsamen

    Der Umstand, dass die Beklagte gegen den Kläger wohl keinen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns hat, weil dieser während der Ehe möglicherweise keinen Zugewinn erzielt hat (so jedenfalls die Prozesskostenhilfeentscheidung des Familiengerichts im Güterrechtsverfahren), kann noch nicht zu einer Anwendung von § 313 BGB führen (vgl. zu entsprechenden Fällen auch Weinreich/Klein, aaO., § 1372 BGB Rdnr. 38 und OLG Oldenburg, OLGR 2008, 286).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten werden grundsätzlich allein güterrechtlich, das heißt, im Wege des Zugewinnausgleichs, kompensiert (BGH FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; NJW 1997, 2747; NJW 1991, 2553; OLG Bremen NJW 2017, 1120; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 596; OLG Celle FamRZ 2000, 668).
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